Bauprotokolle werden ohne Widerspruch verbindlich!

Das Berliner Kammergericht (KG, Urteil vom 18.09.2012 - Az. 7 U 227/11) hat entschieden, dass die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben auf Baustellenprotokolle entsprechend anwendbar sind. Erstellt der Auftraggeber ein Protokoll, muss der Auftragnehmer dem Inhalt desselben unverzüglich widersprechen, will er verhindern, dass sein Schweigen wie eine nachträgliche Genehmigung behandelt wird. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Kammergerichts zurückgewiesen (BGH, Beschluss vom 11.10.2013, Az. VII ZR 301/12).

Ralf Wöstmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 

Kontakt

Kanzlei Roling & Partner
Schloßstr. 20a
49074 Osnabrück

Telefon: 0541 / 6 00 63 - 0
Telefax: 0541 / 6 00 63 - 22
E-Mail: info(at)roling-partner.de

Unsere Öffnungszeiten:

Mo-Do08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

mehr

click
to
open