Das Jahr 2014 bringt für deutsche Autofahrer bedeutende Änderungen im Straßenverkehrsrecht, die jeder Kraftfahrer kennen muss. Am 1. Mai 2014 tritt nämlich die Reform des Punktesystems in Kraft, von der viele Millionen Einträge im Verkehrszentralregister in Flensburg betroffen sind. Dabei kommen einige Änderungen auf die Verkehrsteilnehmer zu.
Das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) wird das neue „Fahreignungsregister“ (FAER), das „Mehrfachtäter-Punktsystem" wird das „Fahreignungs-Bewertungssystem". Schwere Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden dann nicht mehr mit Punktwerten von 1 bis 7 geahndet, sondern es werden für einen Verkehrsverstoß nur noch bis zu drei Punkte verhängt. Gleichzeitig sinkt aber die Punktegrenze für den Entzug der Fahrerlaubnis von 18 auf 8 Punkte.
Verwarnung bei sechs oder sieben Punkten
Bei vier oder fünf Punkten wird der Fahrer künftig schriftlich ermahnt, bei sechs oder sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis definitiv entzogen und es bedarf einer MPU zur Wiedererlangung. Anders als bisher verjährt jeder Verstoß für sich selbst, neue Punkte verlängern nicht die Tilgungsfrist der alten Punkte. Die derzeitige Regelung, dass ein neuer Verstoß die Tilgung der alten Punkte hemmt und bis zur absoluten Tilgungsfrist von 5 Jahren verhindert, entfällt.
Für Fahrer, die derzeit Punkte in Flensburg haben, gilt daher, dass wenn bei einem noch laufenden oder demnächst eingeleiteten Bußgeldverfahren eine Eintragung von neuen Punkten vor dem 1. Mai 2014 droht, die Löschung der alten Punkte für 2 Jahre verhindert würde. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird nach Prüfung des Registerauszugs zu empfehlen sein, laufende Bußgeldverfahren in ihrer Bearbeitung so weit zu verzögern, dass sie erst nach dem 1. Mai 2014 eingetragen werden. In diesem Fall würde die Löschung der alten Punkte nicht gehemmt.
Kürzere Tilgungsfrist: Punkteeintrag vor dem 1. Mai 2014
Für Fahrer, die derzeit keine Punkte in Flensburg haben, gilt bei Eintragungen von Ordnungswidrigkeiten ab dem 1. Mai 2014 eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren bei einfachen bzw. 5 Jahren bei groben Verstößen. Die derzeitige Tilgungsfrist beträgt 2 Jahre. Sollte also ein Ersteintrag in Flensburg durch eine gute Verteidigung nicht insgesamt zu verhindern sein, ist ein Punkteeintrag vor dem 1. Mai 2014 wegen der kürzeren Tilgungsfrist anzustreben. In jedem Fall sollte, damit im Jahre 2014 keine bösen Überraschungen drohen, jeder Autofahrer seinen Punktestand im Hinblick auf die geltenden Übergangsregelungen zum 1. Mai 2014 schon jetzt überprüfen lassen.
Die derzeit noch bestehenden vielfältigen Punkteabbaumöglichkeiten entfallen mehrheitlich zum 1. Mai 2014. Der Punkteabbau per Aufbauseminar ist zukünftig nur noch bei maximal fünf Punkten möglich und auch nur einmal in fünf Jahren. Eine Anfrage des Punktestandes erfolgt kostenfrei über die Website des Kraftbundesamtes in Flensburg. Diese Auskunft sollte dann einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vorgelegt werden, um die Möglichkeiten der Punktereduzierung auszuloten. Außerdem ist bei drohenden Bußgeldverfahren dringend anzuraten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um hier eine bestmögliche Verteidigung gegen Punkteinträge sicherzustellen. Die Kosten übernimmt eine Verkehrsrechtschutzversicherung.