Erhöhung der Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße
Der Bundesrat hat am 08.10.2021 den neuen Bußgeldkatalog beschlossen. Dieser wird frühestens ab November 2021 in Kraft treten. Grob lässt sich sagen, dass Geschwindigkeitsverstöße deutlich teurer werden, die Fahrverbotsgrenzen aber unverändert bleiben. Ferner steigen die Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe deutlich. Außerdem führt die Nichteinhaltung einer Rettungsgasse zukünftig zu einem Fahrverbot. Wichtig ist, dass die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen unverändert bleiben. Wir wollen Ihnen nunmehr einen Überblick geben, was Autofahrer zukünftig bei Ordnungswidrigkeiten erwartet.
Höhere Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße
Bisher wurden für Geschwindigkeitsverstöße zwischen 16-20 km/h nur Verwarnungsgelder bis maximal 35,00 EUR fällig. Diese Verwarnungsgelder werden nach dem neuen Bußgeldkatalog verdoppelt. Beim Geschwindigkeitsverstoß innerorts steigt das Verwarnungsgeld von 35,00 EUR auf 70,00 EUR, außerorts von 30,00 EUR auf 60,00 EUR. Unverändert bleibt die Regelung, wonach Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erst ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h eingetragen werden. Deutlich angehoben werden die Bußgelder für massive Geschwindigkeitsverstöße sowohl innerorts wie außerorts. Bei einem Verstoß von mehr als 41 km/h innerorts beträgt die Geldbuße nunmehr 400,00 EUR statt bisher 200,00 EUR. Außerorts beträgt die Geldbuße statt bisher 160,00 EUR dann 320,00 EUR. Die Fahrverbotsgrenzen bleiben jedoch unverändert. Innerorts kommt es erst bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 31 km/h zu einem Fahrverbot und außerorts bei einem Verstoß von mehr als 41 km/h. Weiterhin gilt die Regelung, dass bei zwei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb eines Jahres von mehr als 26 km/h ein sogenanntes Regelfahrverbot von einem Monat eintritt.
Höhere Geldbußen für Falschparker
Auch Parkverstöße werden zukünftig deutlich teurer. Das Abstellen eines Fahrzeuges im Halte- oder Parkverbot kostet zukünftig 25,00 EUR statt aktuell 15,00 EUR. Wenn der Verstoß länger als eine Stunde mit Behinderung beträgt, werden zukünftig 50,00 EUR statt 35,00 EUR fällig. Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenplatz kostet bald 55,00 EUR anstatt bisher 35,00 EUR Geldbuße. Das Versperren von Feuerwehrzufahrten, wodurch Rettungsfahrzeuge behindert werden, wird zukünftig mit 100,00 EUR Geldbuße und einem Punkt in Flensburg geahndet. Ebenfalls erhält derjenige, der einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockiert und dabei andere behindert, zukünftig ein Bußgeld von 80,00 EUR. Das Parken in zweiter Reihe führt zukünftig zu einer Geldbuße von 55,00 EUR. Falschparker, die Radfahrer behindern, erhalten bald eine Geldbuße von 80,00 EUR und müssen dann auch mit einer Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen, was neu ist.
Schutz von Fußgängern im Straßenverkehr
Pkw- oder Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und diese gefährden, müssen mit massiven Geldbußen rechnen. Die Geldbuße beträgt dann zukünftig 140,00 EUR anstatt bisher 70,00 EUR. Hinzu kommt der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregisters in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Für Radfahrer gilt in diesen Fällen eine Geldbuße von 70,00 EUR und die Eintragung eines Punktes in Flensburg.
Behinderung der Rettungsgasse
Wenn Autofahrer keine Rettungsgasse bilden, erhalten sie aktuell eine Geldbuße von 200,00 EUR und müssen mit der Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Zukünftig ist für einen solchen Verstoß auch ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen. Wer zudem noch die Rettungsgasse zum Fortkommen mit dem Pkw nutzt, zahlt mindestens 240,00 EUR und erhält zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wenn bei diesem Befahren der Rettungsgasse auch andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt werden, erhöht sich die Geldbuße auf bis zu 320,00 EUR.
Verteidigung gegen Bußgelder
Wenn einem Autofahrer von einer Bußgeldbehörde eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, sollte er zumindest anwaltlichen Rat aufsuchen, um den Verstoß überprüfen zu lassen. Selbstverständlich kann in unserem Rechtsstaat ein Autofahrer nur belangt werden, wenn die Geschwindigkeitsmessung korrekt erfolgt ist. Wenn das Messfoto von schlechter Qualität ist und der Fahrzeugführer sich nicht einmal selbst erkennen kann, weil z. B. Verdeckungen durch Sonnenblende oder Tragen einer Sonnenbrille vorliegen, sollte auf jeden Fall eine Verteidigung gegen die Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgen. Niemand muss sich nämlich selbst belasten und insbesondere nicht den Verstoß gegenüber der Bußgeldbehörde zugeben. Vielmehr hat er das Recht, sich gegen einen Verstoß zu wehren, insbesondere wenn es um ein Fahrverbot geht, das in der Regel zu erheblichen wie privaten Konsequenzen für den Autofahrer führt. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen Wege aufzeigen, um die Geldbuße eventuell ganz zu vermeiden oder wenigstens das Fahrverbot zu verhindern.
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