Die „eierlegende Wollmilchsau“

 Als „eierlegende Wollmilchsau“ bezeichnen Erb- und Steuerrechtler die Bündelung von Privatvermögen und/oder Betriebsvermögen in einem Familienpool bzw. einer Familiengesellschaft zur Regelung der Vermögensnachfolge innerhalb einer Familie.

Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Aus Gründen der Erbschaftsplanung und steuerlichen Optimierung ist es in der Regel sinnvoll, Ehegatten und Kindern schon zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen. Gleichzeitig will der Schenker in aller Regel jedoch zumindest für eine gewisse Zeit noch die volle Kontrolle über das Vermögen behalten, den Kindern nur bedingte wirtschaftliche Vorteile verschaffen und bei unerwünschten Entwicklungen Rückforderungsrechte behalten. Erst recht gilt es zu verhindern, dass das Familienvermögen nach der Übertragung auf die Generation der Nachfolger durch Scheidung, Erbfälle oder Gläubigerzugriff beschädigt wird.

Die „normalen“ Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder gegen Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts sind für größere Familienvermögen nur bedingt geeignet. Dabei haben die Eltern zwar das Recht zur Nutzung der Immobilien, sie sind jedoch nicht mehr befugt, über diese zu verfügen, da die Kinder Eigentümer geworden sind. Andererseits lassen sich die Grundstücke auch durch die Kinder nicht mehr veräußern oder beleihen, da sie mit einem Nießbrauch belastet sind. Darüber hinaus kann die Einzelübertragung von Immobilien auf einzelne Kinder zum Streit unter diesen als Erben führen.

Beim Familienpool werden die Vermögenswerte von der Elterngeneration in eine Gesellschaft (GbR, GmbH & Co. KG) eingebracht. Anschließend werden Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder Erbschaft auf Ehegatten, Kinder oder Enkel übertragen.

Besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Durch besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag wird die dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen gesichert und dieses vor dem Zugriff von Gläubigern, Geschiedenen, Pflichtteilsberechtigten und Schwiegerkindern geschützt. Eine zusätzliche Absicherung erfolgt durch Gebote, Verbote und Rückforderungsrechte im Schenkungsvertrag, mit dem die Anteile auf die Angehörigen übertragen werden. Dies alles wird ergänzt durch abgestimmte Testamente, Eheverträge und Vollmachten. Die damit einhergehende steuerliche Gestaltung gewährleistet die Vermeidung bzw. Reduzierung von Erbschaftssteuer und Einkommensteuer.

Die „eierlegende Wollmilchsau“ kann das Nonplusultra einer qualifizierten Nachfolgeplanung sein, bedarf jedoch fachkundiger erbrechtlicher, steuerlicher und notarieller Beratung.

Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich an:

Hermann Roling

Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker (DVEV zertifiziert)

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