Erbnachweis gegenüber Bank ohne Erbschein zulässig

Bereits im Jahre 2005 hatte der Bundesgerichtshof (NJW 2005,2779) entschieden, dass ein Erbe nicht verpflichtet ist, sein Erbrecht durch einen – kostenpflichtigen – Erbschein nachzuweisen, wenn er die Möglichkeit hat, diesen Nachweis auch in anderer Form zu erbringen. Besonders geeignet ist hierzu nach Auffassung des BGH ein eröffnetes notarielles Testament.

Nur Erbschein als Nachweis: AGBs von Banken und Sparkassen unwirksam 

Das OLG Hamm hat jetzt hierzu entschieden, das allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen und Banken, die dieses Recht ausschließen und nur den Erbschein als Nachweis zulassen, unwirksam sind, weil sie den Erben unverträglich belasten würden.
 
Diese für die Erben erfreuliche Klarstellung hat sehr weitreichende praktische Konsequenzen und unterstreicht den Wert eines notariellen Testamentes.
 
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:

Hermann Roling

Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker (DVEV zertifiziert)

Kontakt

Kanzlei Roling & Partner
Schloßstr. 20a
49074 Osnabrück

Telefon: 0541 / 6 00 63 - 0
Telefax: 0541 / 6 00 63 - 22
E-Mail: info(at)roling-partner.de

Unsere Öffnungszeiten:

Mo-Do08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

mehr

click
to
open