Der Bundesgerichtshof hat gestern den in unseren News vom 7.4.2010 bereits angesprochenen Streit über den wertmäßigen Ansatz von Lebensversicherungen entschieden.
Es ist weder der gezahlte Beitrag, noch die Versicherungssumme, sondern der Wert der Versicherung in der "letzten juristischen Sekunde" des Erblassers. Dies ist nach Auffassung des BGHs der Rückkaufs- oder Marktwert.
Damit dürften in vielen Pflichtteilsfällen erheblich höhere Ansprüche entstehen und - soweit noch nicht verjährt - entstanden sein.