Erbschein und europäisches Nachlasszeugnis sind Dokumente, die die Erbberechtigung nachweisen. Mit ihnen können sich also der oder die Erben als solche gegenüber Dritten ausweisen. Sie werden in unterschiedlichen Kontexten benötigt, je nach Art des Nachlasses und dessen geografischem Bezug.
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein in Deutschland ausgestelltes Dokument, das die Erben eines Verstorbenen und deren Erbanteile bestätigt. Er wird vom Nachlassgericht beim Amtsgericht ausgestellt und ist notwendig, wenn Immobilien im Nachlass sind (da das Grundbuchamt die Umschreibung des Eigentums verlangt), Bankkonten oder Wertpapiere freigegeben werden sollen, sofern die Bank dies fordert und auch wenn Streitigkeiten unter Erben bestehen, um die Erbanteile klarzustellen.
Wie erhalte ich einen Erbschein?
Der Erbschein basiert auf deutschem Recht und gilt nur für Nachlässe in Deutschland. Voraussetzung ist die Beantragung durch einen Erben, wobei Nachweise wie Sterbeurkunde, Testament oder Angaben zur Erbfolge eingereicht werden müssen. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein, einen Erbschein benötigen die Erben nur dann, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt, das die Erbfolge eindeutig regelt. Die teils erheblichen Kosten des Erbscheinverfahrens beim Nachlassgericht können also vermieden werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten seinen letzten Willen notariell festhalten lässt.
Was ist ein europäisches Nachlasszeugnis?
Das europäische Nachlasszeugnis (ENZ) wurde durch die EU-Erbrechtsverordnung (EU Nr. 650/2012) eingeführt und dient der Nachlassabwicklung in mehreren EU-Ländern (außer Dänemark und Irland). Es ist relevant, wenn grenzüberschreitender Nachlass betroffen ist, z. B. wenn der Verstorbene in einem EU-Land lebte, aber Vermögen in einem anderen EU-Land besaß. Ebenso benötige ich ein ENZ, wenn Erben oder Vermögenswerte in mehreren EU-Ländern beteiligt sind, um die Erbberechtigung einheitlich nachzuweisen, oder wenn eine einheitliche Anerkennung in der EU gewünscht wird, ohne separate Nachweise in jedem Land.
Wie erhalte ich ein europäisches Nachlasszeugnis?
Das ENZ wird ebenfalls vom Nachlassgericht ausgestellt, z. B. in Deutschland beim Amtsgericht, und enthält Informationen zur Erbfolge, Erbanteilen und anwendbarem Recht. Es ist besonders nützlich, wenn Banken, Behörden oder Gerichte in anderen EU-Ländern den Nachlass regeln müssen. Der Erbschein gilt also nur in Deutschland, das ENZ in der gesamten EU (außer Dänemark, Irland). Das ENZ kann höhere Gebühren auslösen, da es komplexere Angaben erfordert, ist aber oft effizienter bei grenzüberschreitenden Fällen.
Bei Fragen zum Erbrecht wenden Sie sich gerne an:
Hermann Roling
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Sebastian Roling
Rechtsanwalt und Notar