Finanztest warnt Unfallopfer vor Kfz- Versicherungen - Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts zwingend

Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer letzten Ausgabe vor dem Regulierungsverhalten vieler Kfz- Versicherer nach einem Verkehrsunfall gewarnt und dringend dazu geraten, bei einem nicht schuldhaften Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Nach einem Unfall mit dem eigenen Auto ist der Schreck oft groß. Vermeintlich erleichtert sollte der Geschädigte sein, wenn sich kurz danach die Versicherung des Verursachers meldet und verspricht, dass man sich um alles kümmern werde. Vielfach werden Aussagen getätigt wie: „Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir stellen Ihnen Ihr Auto repariert und frisch gewaschen wieder vor die Tür.“ Das ist aber nur eine Werbeaussage um den Geschädigten, der häufig unerfahren ist, über seine Rechte zu täuschen. So wollen die Versicherer schnellstmöglich an den Geschädigten herantreten, um die Schadensregulierung selbst zu übernehmen, was für den Geschädigten gravierende Nachteile haben kann. So wird ihm z.B. suggeriert, dass er sich eine Werkstatt nicht aussuchen dürfe, sondern die Versicherung das Auto schon reparieren werde. So ist aber nicht sichergestellt, dass Originalteile des jeweiligen Herstellers eingebaut werden.

Anwalt bei Unfall einschalten

Die Zeitschrift Finanztest warnt davor, sich selbst an die gegnerische Versicherung zu wenden. Diese ist nicht der Partner des Geschädigten, sondern ist nur darauf bedacht, möglichst wenig auszuzahlen. Auch sollte nicht einer Werkstatt die Regulierung überlassen werden, weil diese eigene Interessen verfolgt und dabei wichtige Ansprüche des Geschädigten wie Wertminderung oder Nutzungsausfallentschädigung unter den Tisch fallen. Vielmehr rät Finanztest dringend dazu, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der die Regulierung des gesamten Schadens übernimmt. Dies gilt insbesondere, wenn die Schuldfrage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde für den Schaden aufkommen.

Jeder Geschädigte hat das Recht, sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu nehmen. Hierbei ist die Höhe des Schadens irrelevant. Das OLG Frankfurt hat dazu sogar geurteilt, dass es fahrlässig sei, keinen Anwalt nach einem Unfall einzuschalten. Viele Geschädigte meinen, dass bei kleineren Schäden der Versicherer schon zahlen werde und führen die Korrespondenz selbst. Dann kommt das große Erwachen, wenn der Versicherer Kürzungen vornimmt. Dieses tun Kfz- Versicherer nach den Erfahrungen des Autors systematisch, auch bei Bagatellschäden.

Unabhängigen Kfz-Sachverständigen einschalten

Ganz wichtig ist es nach einem Verkehrsunfall mit Blechschaden auch einen qualifizierten Kfz- Sachverständigen zu beauftragen. Auch hierbei sollte keinesfalls der Sachverständige der gegnerischen Versicherung genommen werden. Vielmehr darf der Geschädigte ab einem Schaden von 750,00 EUR einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann dem Geschädigten bei der Auswahl sicherlich helfen.

Wenn eine Versicherung ungerechtfertigte Kürzungen vornimmt, gibt es nur ein wirksames Mittel, die Rechte des Geschädigten durchzusetzen, nämlich Klage vor einem Zivilgericht. Die dafür anfallenden Kosten übernimmt eine Rechtschutzversicherung.

Ihr Ansprechpartner bei Verkehrsunfällen:

Ralf Wöstmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 

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