Höhere Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße

Noch vor der „Corona- Krise“ hat der Bundesrat am 14.02.2020 umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Diese gelten durch Verkündung im Bundesgesetzblatt ab dem 28.04.2020. Autofahrer sollten sich also dringend auf die neuen Regelungen einstellen, die insbesondere für Geschwindigkeitsverstöße eine Erhöhung der Geldbußen vorsieht und auch deutlich früher ein Fahrverbot eintreten lässt.

Neuer Bußgeldkatalog sorgt für mehr Fahrverbote

Bisher galt, dass innerorts bei einem Verstoß ab 21 km/ h 80 EUR Bußgeld fällig werden und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen wird. Ab 26 km/h droht bisher ein Bußgeld von 100 EUR. Ein Fahrverbot von einem Monat gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. Ab 31 km/ h kommt es immer zu einem einmonatigen Fahrverbot. Die StVO- Novelle sieht vor, dass bereits ab einem Verstoß von 16 km/ h ein Bußgeld von 70 EUR fällig und ein Punkt eingetragen wird. Ab einer Übertretung von 21 km/ h kommt es zu einem Bußgeld von 80 EUR sowie einem einmonatigen Fahrverbot. Das frühere Regelfahrverbot bei zwei Verstößen ab 26 km/ innerhalb eines Jahres entfällt ersatzlos. Mit anderen Worten tritt mit dem neuen Recht innerorts bereits ein Fahrverbot ein, wo früher nur eine Geldbuße von 80 EUR fällig wurde. Es ist daher mit einer Zunahme von Fahrverboten für Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von Ortschaften zu rechnen.

Deutliche Verschärfung bei Verstößen auf Autobahnen

Außerorts galt bisher, dass bei einem Verstoß von 21 km/ h eine Geldbuße von 70 EUR eintritt und ein Punkt in Flensburg eingetragen wird. Zu einem Fahrverbot kommt es bei Verstößen außerorts nur ab 26 km/ h bzw. ab 31 km/ h, wenn zweimal binnen eines Jahres ein solcher Verstoß auftritt. Ab einem Geschwindigkeitsverstoß von 41 km/h außerorts kommt es aktuell zu einer Geldbuße von 160 EUR, zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot. Die StVO- Novelle sieht nunmehr vor, dass außerorts bereits ab einem Verstoß von 16 km/ h eine Geldbuße von 60 EUR fällig und ein Punkt in Flensburg eingetragen wird. Ab 21 km/ h gibt es 70 EUR und einen Punkt in Flensburg. Bereits ab einem Geschwindigkeitsverstoß von 26 km/ h außerorts führt dies zu einer Geldbuße von 80 EUR und einem einmonatigen Fahrverbot. Mit anderen Worten ist die Grenze für den Eintritt eines einmonatigen Fahrverbotes bei einem Geschwindigkeitsverstoß außerorts um 15 km/ h gesenkt worden. Gerade auf Autobahnen wird gerne einmal 20 bis 30 km/ h schneller gefahren als erlaubt, entweder aus Unachtsamkeit oder weil der Fahrer glaubt, dass er nur Geld zahlen muss. Dieser Irrtum führt nach neuem Recht automatisch zu einem einmonatigen Fahrverbot!

Bußgeldbescheide unbedingt durch Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen

Autofahrer, insbesondere Vielfahrer müssen genau auf diese Neuerungen achten. Wenn es dennoch zu einem Verstoß kommt, wird es umso wichtiger sein, den jeweiligen Bußgeldbescheid auf Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür sollte unbedingt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultiert werden, der ein Fahrverbot abwenden kann. Die Gebühren des Rechtsanwalts übernimmt eine Rechtsschutzversicherung.

Ihr Ansprechpartner in OWi-Sachen:

Ralf Wöstmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 

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