Höhere Bußgelder für SUV-Fahrer?

Eine höchstumstrittene Entscheidung im Bußgeldrecht hat das Amtsgericht Frankfurt am 03.06.2022 (Az.: 974 OWi 533 Js–Owi 18474/22) getroffen. In dem dort entschiedenen Fall hatte eine SUV-Fahrerin einen Rotlichtverstoß begangen, wobei die Ampel bereits 1,1 Sekunden Rotlicht angezeigt hatte, als die Fahrerin des SUV in den Kreuzungsbereich einfuhr. Sie wurde dann von einer Verkehrsüberwachungskamera geblitzt. Vor der Rotphase soll noch eine Gelbphase von 3 Sekunden vorgelegten haben. Die Bußgeldkatalogverordnung sieht für einen solchen Fall einen Regelsatz von 200,00 € Geldbuße und einem Monat Fahrverbot vor. Im Nachgang werden dann auch noch zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Pauschale Erhöhung des Bußgeldes für SUV-Fahrer?

Das Amtsgericht Frankfurt hat jedoch das Bußgeld auf 350,00 € erhöht. Begründet wurde dies vor allem mit Voreintragungen der betroffenen SUV-Fahrerin in der Vergangenheit, das heißt sie hatte bereits rechtskräftige Verurteilungen wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Handynutzung am Steuer und einem vorherigen Rotlichtverstoß kassiert. Grundsätzlich rechtfertigen Voreintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg auch eine angemessene Erhöhung des Regelsatzes. Im dort entschiedenen Fall wurde die massive Erhöhung des Regelsatzes aber insbesondere mit der kastenförmigen Bauweise des SUV und wegen der größeren Bodenfreiheit und erhöhten Frontpartie des Fahrzeugs begründet, die zu einem erhöhten Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer führt. Gegenüber einem PKW mit üblicher Bauweise liege daher nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt eine erhöhte Betriebsgefahr vor. Aufgrund dieser Fahrzeugbeschaffenheit sah sich das Amtsgericht Frankfurt veranlasst, die Regelgeldbuße deutlich zu erhöhen. Aufgrund der größeren abstrakten Gefährdung durch einen SUV sei ein Rotlichtverstoß gravierender als im Normalfall, da eine Kollision mit einem größeren Auto wie bei einem SUV ein höheres Verletzungspotenzial für andere Verkehrsteilnehmer berge.

Zu betonen ist, dass dieses Urteil des Amtsgerichts Frankfurt nicht rechtskräftig geworden ist. Es bleibt abzuwarten, ob das OLG Frankfurt im Rahmen der Rechtsbeschwerde diese Begründung hält. SUV-Fahrer müssen aber zukünftig durchaus damit rechnen, dass andere Bußgeldrichter sich im Rahmen der Bemessung der Geldbuße an diesem Urteil orientieren. Ob diese Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt einen „Ausreißer“ darstellt oder nicht, wird sich noch zeigen.

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