James-Dean-Testamente

„Denn sie wissen nicht was sie tun.“

Gemeinschaftliche Testamente - insbesondere Berliner Testamente - wurden von dem früheren Bundesrichter im Erbrechtssenat Roland Wendt als „James-Dean-Testamente“ unter Anspielung auf dessen berühmtesten Film „Denn sie wissen nicht was sie tun“ bezeichnet.

Das gefährlichste erbrechtliche Instrument

Er bezeichnete diese Testamentsform – wenn sie privatschriftlich hergestellt wird mit Blick auf die Erreichung der Umsetzung des wahren Erblasserwillens - als das gefährlichste erbrechtliche Instrument, es bringe ein Füllhorn von Auslegungsproblemen mit hohen Schwierigkeitsgraden.

Die Beliebtheit des handschriftlichen Ehegattentestamentes resultiert schlicht daraus, dass es – ausgestattet mit gesundem und heute internetgestütztem Halbwissen – doch wohl machbar sein müsse, so etwas hinzubekommen. Schließlich hat man sich die Fachterminologie wie Berliner Testament, Vorerbe, Nacherbe, Ersatzerbe etc. bei Google angeeignet.

Die Gefährlichkeit dieser Auffassung ist den Testierenden selten bewusst und wird meist erst durch den längstlebenden Ehepartner viel später erfahren, weil

  • die „Bindungswirkungsfalle“ nicht bekannt war;
  • das Steuerrecht nicht in den Blick genommen wurde;
  • durch Unkenntnis Unklarheiten für die Auslegung geschaffen werden;
  • nicht klar ist, ob es sich um einseitige oder gemeinschaftliche Verfügungen handelt;
  • die Voraussetzungen und Wirkungen der Wechselbezüglichkeit verkannt werden;
  • Vollerbschaft und Vorerbschaft nicht klar auseinandergehalten werden;
  • Befreiung oder Nichtbefreiung bei der Vor- und Nacherbschaft verkannt werden;
  • Ersatzerbschaft, Ersatznacherbschaft und deren Vererblichkeit verkannt werden.

Dem Bundesrichter Wendt ist uneingeschränkt zuzustimmen, dass bereits seine Ausführungen und Fallbeispiele zu den obigen Themen ausreichen, um seine These zu belegen: Sie können zwar nichts dafür, wissen aber tatsächlich nicht, was sie tun.

Machen Sie es anders und holen Sie sich fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar.

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Hermann Roling, Fachanwalt für Erbrecht u. Notar a.D.

Dr. Sebastian Roling, Rechtsanwalt u. Notar

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