Jetzt doch: Sorgerecht auch für nicht verheiratete Väter

Sie war schon lange in der Kritik und immer heftig umstritten, die Regelung zum Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Hatte die Mutter das Sorgerecht hier schon kraft gesetzlicher Regelung inne, so konnte der Kindesvater es nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Kindesmutter erhalten. Weigerte die sich, gab es keine Möglichkeit, dennoch das Sorgerecht zu erlangen. Eine Regelung, die eine sog. Ersetzung dieser fehlenden Zustimmung durch das Familiengericht ermöglichte, sah das Gesetz gerade nicht vor.

Bundesverfassungsgericht erklärt gesetzliche Regelung für verfassungswidrig

Diese gesetzliche Regelung hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner erst heute veröffentlichten Entscheidung vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09) nun für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer entsprechenden Neuregelung aufgefordert. Mehr noch! Bis dahin sind die Familiengerichte verpflichtet auf entsprechenden Antrag eines Kindesvaters hin auch diesem das Sorgerecht einzuräumen, wenn es dem Kindeswohl entspricht! 

Da hiervon in der Regel auszugehen ist, besteht ab dem heutigen Tag für die bislang aufgrund der weigernden Haltung der Kindesmutter vom Sorgerecht ausgeschlossenen Väter die Möglichkeit, endlich auch in den Genuss des Sorgerechts für ihr Kind zu gelangen.

Dr. jur. Michael Carstens

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht 

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