Neue Verteidigungsmöglichkeiten in Owi- Verfahren

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes zu Geschwindigkeitsmessungen

Viele Autofahrer haben schon einmal Post von einer Bußgeldbehörde wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten. Eine klassische Möglichkeit der Verteidigung ist natürlich das Bestreiten der Fahrereigenschaft, wenn das Messbild von schlechter Qualität ist oder Verdeckungen im Gesicht des Fahrers bestehen. Ein Rechtsanwalt, der einen Betroffenen im Owi- Verfahren verteidigt, beantragt standardmäßig Akteneinsicht und überprüft Messfehler. Er kann auch auf Kosten der Rechtschutzversicherung ein Sachverständigengutachten zur Ordnungsgemäßheit der Messung einholen. Leider sind auch dem Sachverständigen Grenzen gesetzt, weil bestimmte Messgeräte gar keine Messdaten speichern. Hier stellt sich die Frage, ob das denn juristisch vertretbar ist. Genau an diesem Punkt hat jetzt der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes angesetzt. Der Fall lag so:

Rohmessdaten notwendig für die Verteidigung

Das saarländische Landesverfassungsgericht verhandelte am 09.05.2019 über den Fahrer eines Transporters, der wegen einer Überschreitung von 27 km/ h in einer 30- er Zone zu einer Geldbuße von 100 EUR verurteilt worden war. Das eingesetzte Gerät war ein Laserscanner Traffistar S 350 der Firma Jenaoptik, das keine Daten der Messung abspeichert. Die Instanzgerichte sahen diese Messung als standardisiertes Messverfahren an und kamen zur Verurteilung.

In der mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass die Rohmessdaten für die Verteidigung eines Betroffenen von großer Wichtigkeit sind, um Einwände gegen die Messung vorbringen zu können. Denn nur so ist nach Auffassung des Gerichtes ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet.

Neue Verteidigungsansätze für betroffene Autofahrer

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wird in den nächsten Wochen ein Urteil verkünden. Die Richtung ist aber ganz klar und wird womöglich erhebliche Auswirkungen auf Geschwindigkeitsmessungen in ganz Deutschland haben. Nützen kann diese Rechtsprechung aber nur Autofahrer, die noch nicht rechtskräftige Bußgeldbescheide vorliegen haben. Ob sich allerdings die Instanzgerichte dieser Rechtsauffassung anschließen, bleibt abzuwarten. Andererseits gibt diese Rechtsprechung aus dem Saarland neue Verteidigungsansätze für Betroffene, die jedenfalls spezialisierte Anwälte nutzen werden.

Wenn also ein Autofahrer künftig einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, sollte er sich dringend überlegen, ob er dagegen nicht vorgeht. Richtiger Ansprechpartner ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, dessen Kosten von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen werden. Der Rechtsanwalt wird über Akteneinsicht klären, welcher Verteidigungsstrategie richtig ist und kann möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an:

Ralf Wöstmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 

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