Neues Erbrecht verfassungswidrig?

ie in der Steuer- und Erbrechtsliteratur viel diskutierte Frage, ob das seit dem 1.1. 2010 geltende neue Erbschaftssteuerrecht den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 GG) entspricht oder nicht, hat jetzt den Bundesfinanzhof (BFH) erreicht.

Mit Beschluss vom 5.10. 2011 -II R 9/11- fordert der BFH den Bundesminister für Finanzen auf, einem Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftssteuerrechts beizutreten.

Mehrheit der Literaten halten Neureglung für verfassungswidrig

Die überwiegende Mehrheit der Literaten ist der Auffassung, dass auch die Neuregelung verfassungswidrig ist. Wer die Segnungen der Neuregelung, insbesondere die Verschonungsregelungen in Anspruch nehmen möchte, sollte sich daher z.B. mit einer Regelung der Unternehmensnachfolge beeilen, da nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollzogene Gestaltungen von einer später festgestellten Verfassungswidrigkeit nicht erfasst werden.

Hermann Roling

Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker (DVEV zertifiziert)

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