Zu unserer Pressemitteilung vom 13.11.2019 können wir Ihnen nunmehr als Service die Entscheidung zum Neumarkt im Volltext anbieten. Diese finden Sie nachstehend.
Sofern Sie Fragen zum Urteil haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kuhlmann gerne zur Verfügung.
Ebenfalls steht er Ihnen zur Verfügung, sofern Sie vor dem Hintergrund der Ausführungen zu dem Lärmschutz Fragen haben oder entsprechende Ansprüche geltend machen wollen.