Das Amt eines deutschen Notars endet mit dem Ende des Monats, in dem der Notar 70 Jahre alt wird. Dies war bei dem Erstunterzeichner im April dieses Jahres der Fall. Ich bedanke mich bei allen Mandanten, die mich in dieser Funktion in den letzten Jahren aufgesucht haben. Ich werde auch weiterhin meine Kernkompetenz als Fachanwalt für Erbrecht bei Roling und Partner zur Verfügung stellen.
Das Notariat ist weiterhin gut aufgestellt. Mit Verfügung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 26.06.2020 ist Dr. Sebastian Roling zum Notar bestellt worden. Darüber hinaus ist er Notariatsverwalter des beendeten Notariats von Hermann Roling.
Notariat und COVID-19
Die Befassung mit dem eigenen Tod ist ohnehin eine unangenehme Sache. Die COVID-19-Pandemie beeinflusst auf mehrfache Weise die individuelle Nachlassgestaltung. Zum Einen senkt sie die Hemmschwelle "jetzt endlich ein Testament zu machen", weil ja niemand weiß, ob und wann es einen trifft; zum Anderen müssen Notar und Testierender die Beurkundung so gestalten, dass die Gefahr einer Ansteckung für beide minimiert wird.
Dazu gehört selbstverständlich die Einhaltung der notwendigen Abstände vom Empfang im Amtssitz des Notars über die Aufnahme der Wünsche des Testierenden bis zur Durchführung der konkreten Beurkundung.
Die Aufnahme der konkreten Wünsche des Testierenden kann auch telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der Notar kann dann seinen Entwurf elektronisch (Fax, Mail) oder normal schriftlich übermitteln. Insbesondere bei längeren Testamenten oder Erbverträgen bietet sich eine Sonderform der Testamentsbeurkundung an, die Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift. Hierbei ist der Text der zu übergebenden Schrift von dem Notar oder einem Anwalt vorbereitet. Sie wird dem Notar übergeben, braucht nicht verlesen zu werden, der Notar muss jedoch feststellen, dass ihm die Schrift übergeben wurde mit der Bestimmung, es handele sich um ein Testament oder Erbvertrag. Dies ist ein wirksames öffentliches Testament und verkürzt bei sorgfältiger Vorbereitung den notwendigen Kontakt zum Schutz des Testierenden und des Notars auf ein Minimum.