Pflichtteilsverzicht durch Erlassvertrag Behinderter?

Das sogenannte „Behindertentestament“ ist mittlerweile ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Auch den Pflichtteilsverzicht des Behinderten hat der BGH als nicht sittenwidrig und damit zulässig anerkannt.

Sittenwidrigkeit des Erlasses eines bereits entstandenen Pflichtteilsanspruchs

Bislang nicht entschieden war, die Frage der Sittenwidrigkeit des Erlasses eines bereits entstandenen Pflichtteilsanspruchs durch einen Erlassvertrag mit einem Behinderten Pflichtteilsberechtigten. Hierzu hat nunmehr das OLG Hamm – AZ 10 U 19/21 – wie folgt entschieden:

  1. Der Verzicht eines geschäftsfähigen behinderten Menschen auf seinen Pflichtteilsanspruch ist auch im Rahmen eines nach dem Erbfall mit dem Erben geschlossenen Erlassvertrages nicht sittenwidrig

  2. Die Leitsätze des BGHs – IV ZR 7/10 – zur Bewertung der Sittenwidrigkeit des Pflichtteilsverzichts behinderter Sozialleistungsbezieher sind auch auf den Erlass des bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch übertragbar.

Schließung einer wichtigen Lücke im Behindertenrecht

Damit ist eine wichtige Lücke im Behindertenrecht geschlossen worden, wenn nämlich die Eltern es versäumt haben, ein Behindertentestament zu hinterlassen und der Längstlebende dies durch einen Erlassvertrag mit dem Behinderten „reparieren“ will.

Dies ist nunmehr grundsätzlich möglich, aber nicht einfach. Es muss möglichst vermieden werden, dass der Erlass eine Schenkung darstellt; diese könnte nämlich bei Verarmung des behinderten Schenkers gem. § 528 BGB vom Sozialhilfeträger übergeleitet und rückgefordert werden.

Behindertentestamente wie auch Erlassverträge mit Behinderten sollten ob Ihrer Kompliziertheit nicht ohne anwaltliche oder notarielle Hilfe verfasst werden.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an:

Hermann Roling

Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker (DVEV zertifiziert)

Kontakt

Kanzlei Roling & Partner
Schloßstr. 20a
49074 Osnabrück

Telefon: 0541 / 6 00 63 - 0
Telefax: 0541 / 6 00 63 - 22
E-Mail: info(at)roling-partner.de

Unsere Öffnungszeiten:

Mo-Do08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

mehr

click
to
open