Wichtige Tipps zur Durchsetzung der Ansprüche
Alle zwölf Sekunden passiert statistisch gesehen in Deutschland ein Verkehrsunfall. Meistens entsteht nur Blechschaden, aber ärgerlich ist ein solcher Verkehrsunfall für alle Beteiligten. Im Folgenden soll das richtige Verhalten am Unfallort dargestellt werden, damit danach die Schadensersatzansprüche rechtssicher durchgesetzt werden können.
Entscheidend am Unfallort: Beweissicherung!
Zunächst sollte die Absicherung der Unfallstelle erfolgen, z.B. durch das Anschalten des Warnblinkers und das Aufstellen des Warndreiecks. Anschließend sollte vor Ort der Zustand der Beteiligten überprüft und gegebenenfalls ein Krankenwagen gerufen werden. In jedem Fall sollte auch sofort die Polizei informiert werden, die jedoch bei kleineren Schäden nicht kommen wird. Ganz wichtig ist, dass vor Ort keine Äußerung zur Schuldfrage erfolgt. Auch wenn dies verlockend ist, sollte sich kein Beteiligter zu einer Aussage überreden lassen. Der Unfallort sollte auch zunächst unberührt bleiben, damit die Polizei diesen dokumentieren kann. Auf jeden Fall sollte das Smartphone oder eine Kamera genutzt werden, um auch Bilder vom Unfallort anzufertigen. Entscheidend ist insbesondere die Endstellung der beteiligten Fahrzeuge, die auch in einer Unfallskizze festgehalten werden kann.
Danach sollten die Daten mit dem Unfallgegner ausgetauscht werden. Folgende fünf Informationen werden unbedingt benötigt: Kennzeichen des Autos, Name des Fahrers, Name des Halters, Versicherungsnummer und Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners. Hierbei kann der europäische Unfallbericht verwandt werden. Namen und Anschriften von Zeugen sollten auch zwingend notiert werden. Wenn die Polizei den Unfall aufnimmt, erstellt diese in der Regel ein Unfallprotokoll. Dieses sollten alle Beteiligte auf Richtigkeit überprüfen. Wenn dieses Fehler enthält, sollte die Polizei darauf auch aufmerksam gemacht werden. Jeder Beteiligte enthält in der Regel eine Kopie des Unfallberichtes oder zumindest die Vorgangsnummer der Polizei, also das polizeiliche Aktenzeichen, unter der später durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt werden kann.
Unfallabwicklung nur durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Abwicklung des Verkehrsunfalls mit der Versicherung des Unfallgegners sollte auf keinen Fall selbst übernommen werden. Bei der heutigen Regulierungspraxis diverser Versicherer, die es nur darauf anlegen, beim Geschädigten zu sparen, sollte jeder Geschädigte einen erfahrenen Rechtsanwalt, optimalerweise einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Die Anwaltskosten werden bei eindeutiger Haftungsfrage von der gegnerischen Versicherung vollständig übernommen. Bei Schäden ab 750,00 EUR sollte auch ein Sachverständiger eingeschaltet werden, um die Höhe der Reparaturkosten und eine eventuelle Wertminderung rechtssicher zu ermitteln.
Wenn die Schuldfrage nicht klar ist, muss auch die eigene Haftpflichtversicherung informiert werden. Zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche ist bei unklarer Haftung eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, die die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Dies gilt auch für die erheblichen Kosten für ein Unfallrekonstruktionsgutachten im Rahmen eines dann langwidrigen Klageverfahrens. Beim Bestehen einer Vollkaskoversicherung kann der eigene Schaden auch dort gemeldet werden, wobei zu Gunsten des Geschädigten das Quotenvorrecht gilt.
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