Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat in einem von Roling & Partne geführten Musterrechtsstreit die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück zugelassen.
Zu Grunde liegen zwanzig Klagen von Bürgern einer Südkreisgemeinde, die sich gegen die Heranziehung zu Straßenausbeiträgen wehren. Im Gegensatz zum VG Osnabrück ist das OVG Lüneburg der Auffassung, dass die satzungsmäßigen Aufwandsverteilungsregelungen dieser Gemeinde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
OVG: Mängel sind so schwerwiegend, dass gesamte Satzung überdacht werden muss
Das OVG kritisiert insbesondere, dass die Verteilungskriterien teils ungeeignet sind, teils die Anliegeranteilssätze deutlich zu hoch sind und damit dem Vorteilsprinzig des Kommunalabgabenrechts nicht entsprechen.
Diese Mängel wiegen nach Auffassung de OVGs so schwer, dass davon nicht nur einzelne Bestimmungen der Satzung, sondern das System der Anteilssätze und seine Stimmigkeit insgesamt betroffen ist.
Nach diesen deutlichen Feststellungen ist davon auszugehen, dass die Satzung das jetzt folgende Berufungsverfahren nicht "überleben" wird.
Ralf WöstmannRechtsanwaltFachanwalt für VerkehrsrechtFachanwalt für Bau- und Architektenrecht