Auch unsere Kanzlei ist mit Verfahren von Verbrauchern gegen die Firma Volkswagen im VW-Abgasskandal beschäftigt. Wir haben inzwischen 3 positive Urteile zugunsten der klagenden Verbraucher vor dem Landgericht Osnabrück erreicht. In allen Verfahren hat das Landgericht Osnabrück den klagenden Verbrauchern den von uns geltend gemachten Anspruch aus § 826 BGB auf Schadenersatz in Form der Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Abzug der Nutzungsentschädigung zugesprochen.
LG Osnabrück spricht Verbrauchern Schadensersatz zu
Das Landgericht Osnabrück betont durchgängig, dass die Firma Volkswagen die Verbraucher durch Einbau der "Schummelsoftware" getäuscht hätte und deshalb die Verbraucher berechtigt sind, ihren gekauften Pkw an die Firma Volkswagen zurückzugeben. Hierbei müssen sie sich nur die gezogenen Nutzungen der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Allerdings sind die Urteile durchgängig nicht rechtskräftig geworden, weil die Firma Volkswagen Berufung zum Oberlandesgericht Oldenburg eingelegt hat. Das für den hiesigen Bezirk zuständige Oberlandesgericht teilt aber bekanntermaßen die Rechtsprechung des Landgerichtes Osnabrück und hat dies in 2 Hinweisbeschlüssen auch so zum Ausdruck gebracht. Insoweit sind wir zuversichtlich, die Rechte der Verbraucher auch vor dem Oberlandesgericht in Oldenburg durchzusetzen.
Weitere Hersteller von Pkw's vom Dieselskandal betroffen
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass nicht nur die Firma Volkswagen eine unzulässige Motorsteuerungssoftware in ihre Fahrzeuge eingebaut hat, sondern dies auch andere Hersteller getan haben. So konnte das Kraftfahrtbundesamt Anfang des Jahres 2018 in den Modellen Firma Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 eine unzulässige Abschalteinrichtung nachweisen. Selbiges gilt für Fahrzeugmodelle der Firma Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI. Weiterhin hat sich nunmehr herausgestellt, dass auch Fahrzeuge der Marke Daimler-Benz vom Dieselskandal betroffen sind. So gab es initiiert durch das Kraftfahrtbundesamt eine Rückrufaktion für Mercedes-Benz-Fahrzeuge mit Dieselmotor der Modelle C-, E- und S-Klasse sowie der Geländewagen GLC, ML und G-Klasse. Hier greift insoweit auch die Rechtsprechung des Landgerichtes Osnabrück und vieler anderer Landgerichte in Deutschland ein, wonach Verbraucher, die Fahrzeuge erworben haben, die über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen, Schadenersatzansprüche haben. Verbraucher können insoweit das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen an den Hersteller zurückgeben und müssen sich die gezogenen Nutzungen in Form der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Im Gegensatz zu VW-Fahrzeugen ist bei Modellen anderer Hersteller aktuell noch keine Verjährung eingetreten, sodass hier noch Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend gemacht werden können. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung.
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