Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Die Ferienzeit und damit die schönste Jahreszeit stehen kurz vor der Tür. Viele Bundesbürger fahren daher mit ihrem Pkw ins europäische Ausland. Wenn es dort zu einem Autounfall kommt, ist der Ärger sehr groß und die Urlaubsfreude getrübt. 

Es gibt dann bestimmte Regeln zu beachten, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen:

Zur Unfallaufnahme sollte der europäische Unfallbericht verwandt werden, der in jedes Handschuhfach gehört und im Internet heruntergeladen werden kann. Inhaltlich und grafisch ist der Unfallbericht innerhalb Europas harmonisiert, d.h. in allen Sprachen ist der Inhalt gleich. Wenn der Unfall nicht polizeilich aufgenommen wird, sollten alle Daten des Unfallgegners wie z.B. Namen, Anschrift und Kennzeichen in den Unfallbericht eingetragen und vom Gegner unterschrieben werden. Beweise sollten unbedingt durch Fotos, Unfallskizze und Namen von Zeugen gesichert werden. 

Durchsetzung nach System der „Grünen Karten“ empfehlenswert

Zurückgekehrt in Deutschland sollte zügig die Unfallregulierung in Angriff genommen werden, wobei es möglich ist, den Schaden von Deutschland aus zu regulieren. Über den Zentralruf der Autoversicherer kann der sogenannte Schadensregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherung in Deutschland herausgefunden werden. 

Dieses System der sogenannte „Grünen Karten“ nach der vierten Krafthaftpflichtrichtlinie der Europäischen Union gilt für Unfallverursacher aus der EU und den EWR- Staaten. Dieses Vorgehen ist empfehlenswerter als die Durchsetzung der Ansprüche im Ausland.

Aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen rät Fachanwalt Ralf Wöstmann, einen fachlich spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung von Ansprüchen nach einem solchen Unfall im Ausland zu beauftragen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, werden die Anwaltskosten auf jeden Fall übernommen. Ansonsten muss dies mit dem Anwalt geklärt werden, da im Unterschied zu einem unverschuldeten Unfall in Deutschland in vielen europäischen Ländern eine Erstattung von Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall nicht vorgesehen ist.

 

Erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht

Wichtig ist, dass das Recht zur Anwendung kommt, in dem sich der Unfall ereignet hat. Dies gilt für die Frage der Haftung, aber insbesondere für die Art und Höhe des Schadensersatzes. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht, z.B. wird in manchen Ländern keine Wertminderung gezahlt oder Sachverständigenkosten nicht ersetzt. Gerade deshalb kann nur dringend davor abgeraten werden, die Unfallregulierung selbst durchzuführen.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat es nun auch ermöglicht, in seinem Wohnsitzland gegen den ausländischen Versicherer zu klagen, jedoch kommt das Recht des Unfalllandes zur Anwendung. Ob dies allerdings sinnvoll ist, sollte mit dem Anwalt geklärt werden, da die Klage in Deutschland mit der Einholung eines Rechtsgutachtens bezüglich des ausländischen Rechtes und der Ladung von Zeugen aus dem Ausland verbunden ist. Ansonsten wird der Anwalt einen deutschsprachigen Kollegen im Ausland suchen, damit dieser vor Ort die Ansprüche einklagt. 

Aus den oben dargestellten Gründen sollte bei einem Verkehrsunfall im Ausland unbedingt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden, um die Ansprüche auch wirklich rechtssicher durchzusetzen. 

Ralf Wöstmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 

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