Wenn Sie nichts tun, entscheidet das Gesetz.
„Das regelt sich schon irgendwie.“ Genau dieses „irgendwie“ führt jedoch regelmäßig zu teurem Streit. Denn ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge des BGB. Diese berücksichtigt moderne Lebenssituationen oft nur unzureichend. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach Ordnungen:
• Erste Ordnung: Kinder und deren Abkömmlinge
• Zweite Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen etc.)
• Dritte Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
Der überlebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erbt neben den Kindern meist (bei Zugewinngemeinschaft) die Hälfte, neben Eltern oder Geschwistern sogar drei Viertel. Das klingt fair – ist es aber nicht immer. In Patchwork-Familien oder bei kinderlosen Paaren mit langjähriger Beziehung kann der überlebende Partner plötzlich nur einen kleinen Teil oder sogar gar nichts erhalten, während entfernte Verwandte erben.
Klassiker: Die überraschte Stiefmutter oder der enterbte Sohn
Stellen Sie sich vor: Herr Müller stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen. Er war in zweiter Ehe verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder aus erster Ehe. Die gesetzliche Folge: Die zweite Ehefrau erhält die Hälfte, die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte. Alle drei stecken zusammen in einer Erbengemeinschaft und das Haus, in dem die zweite Ehefrau lebt, stellt die wesentliche Erbschaft dar. Das gemeinsame Haus muss möglicherweise verkauft werden, damit die Kinder ihren Erbteil ausgezahlt bekommen. Oder: Ein alleinstehender Mann ohne Kinder. Ohne Testament erben seine Eltern, Geschwister oder Neffen und Nichten. Die langjährige Lebensgefährtin geht leer aus.
Warum ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag die bessere Lösung ist
Mit einem notariellen Testament behalten Sie die volle Kontrolle. Sie können frei bestimmen, wer was erhält – natürlich unter Beachtung der Pflichtteilsansprüche von Kindern und Ehepartnern. Die Vorteile gegenüber einem handschriftlichen Testament:
• Rechtssicherheit – Formfehler sind ausgeschlossen
• Beratung – Der Notar zeigt mögliche Fallstricke auf
• Verwahrung – Das Testament wird amtlich hinterlegt und geht nicht verloren
• Schnellere Abwicklung – Erbscheine sind meistens entbehrlich, dies ist außerdem ein
• Kostenvorteil
Alternativ möglich ist ein Erbvertrag. Er eignet sich besonders gut für Paare, die sich gegenseitig absichern wollen, jedoch unverheiratet sind und deshalb kein bindendes Ehegattentestament errichten können.
Früh regeln spart Geld und Tränen
Ein gutes Testament ist keine kalte Berechnung, sondern ein Liebesdienst an die Hinterbliebenen. Es verhindert Streit, minimiert Erbschaftsteuer und gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille wirklich umgesetzt wird. Ein Gespräch mit Ihrem Notar dauert meist nur eine Stunde und kostet samt beurkundetem Testament oder Erbvertrag deutlich weniger, als später ein Rechtsstreit. Bringen Sie einfach eine Übersicht über Ihre familiäre Situation mit – den Rest klärt der Notar vertrauensvoll mit Ihnen gemeinsam.
Bei Fragen zum Erbrecht wenden Sie sich gerne an
Dr. Sebastian Roling, LL.M. (Public Law)
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht