Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft insbesondere die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Gerade im Arbeitsrecht werden sehr viele Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Gerichtsverfahren entschieden. Eine umsichtige Rechtsberatung und eine engagierte anwaltliche Vertretung sind dabei im Streitfall auch deshalb dringend anzuraten, da das Arbeitsrecht nicht in einem eigenen Gesetzeswerk kodifiziert ist, sondern sich aus unterschiedlichen Rechtsquellen speist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Roling & Partner berät und vertritt Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist dabei unser Partner Christoph Schürmann Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Arbeitsvertragsrecht
und Dienstvertrags-
recht

Im Bereich des Arbeitsvertragsrechts unterstützen wir Sie von der sachkundigen juristischen Beratung über die inhaltliche Ausarbeitung und Überprüfung bis zum Abschluss von Arbeitsverträgen ebenso wie bei der Prüfung von Sonderzahlungen, Urlaubsgeld oder Tantiemen. Im Rahmen des Dienstvertragsrechts erstellen und prüfen wir Dienstverträge. Dabei stehen wir Ihnen insbesondere auch bei der Ausfertigung und der rechtlichen Prüfung von Geschäftsführer-Verträgen zur Verfügung. Als Ihr zuverlässiger Partner in allen Belangen des Arbeitsrechts sorgen wir für die Wahrung Ihrer Interessen gegenüber Ihren Vertragspartnern.

Christoph Schürmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Befristungsrecht

Befristete Arbeitsverträge haben in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Viele befristete Arbeitsverhältnisse sind aber unzulässig, wodurch die Befristung unwirksam ist. Die Kanzlei Roling & Partner berät Sie gerne zu Fragen des Befristungsrechts. Wir überprüfen Ihren befristeten Arbeitsvertrag und veranlassen gegebenenfalls die Entfristung und die Überführung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Christoph Schürmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kündigungsschutz

Zu den häufigsten Auseinandersetzungen im Bereich des Arbeitsrechts zählen Verfahren die im Anschluss an eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber geführt werden. Für Arbeitnehmer ist eine Kündigung mit drohender Arbeitslosigkeit und oft auch mit erheblichen finanziellen Einschnitten existentiellen Ängsten verbunden. In dieser schwierigen Situation kommt es darauf an, schnell und richtig zu reagieren: Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt lediglich drei Wochen, gleichzeitig ist für eine effektive Interessenvertretung im Bereich des Arbeitsrechts eine sehr umfangreiche Rechtsprechung zu berücksichtigen. Die Kanzlei Roling & Partner steht Ihnen im Falle einer Kündigung zur Seite und setzt sich mit Umsicht, Fachkompetenz und Durchsetzungskraft für Ihre Interessen ein – darauf können Sie sich verlassen!

Christoph Schürmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 



Kontakt

Kanzlei Roling & Partner
Schloßstr. 20a
49074 Osnabrück

Telefon: 0541 / 6 00 63 - 0
Telefax: 0541 / 6 00 63 - 22
E-Mail: info(at)roling-partner.de

Unsere Öffnungszeiten:

Mo-Do08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
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