Schul- und Hochschulrecht
Als Hochschulrecht wird die Gesamtheit der Regelungen bezeichnet, die das Hochschulwesen betreffen. Das Rechtsgebiet zählt zum Besonderen Verwaltungsrecht. Das Schulrecht ist dagegen die Gesamtheit der Rechtsvorschriften und Regelungen, die die Schule betreffen. Auch das Schulrecht ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.
Themenschwerpunkte im Schul- und Hochschulrecht bilden das Prüfungsrecht, die Studienplatzvergabe, der Bereich der schulischen Ordnungsmaßnahmen, des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie der Versetzungsentscheidungen.
Eltern, Schülern und Studenten stehen dabei die Rechtsanwälte Dr. jur. Michael Carstens und Jan Kuhlmann, mit ihrer Erfahrung, ihrer Kompetenz und ihrer Leidenschaft gerne zur Verfügung.
Prüfungsrecht
Im Bereich des Prüfungsrechts unterstützen wir Sie bei der Anfechtung von Prüfungsentscheidungen.
Dr. jur. Michael Carstens
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Jan Kuhlmann
Rechtsanwalt
Erster Beigeordneter a.D.
Schulische Ordnungs-
maßnahmen und
Versetzungs-
entscheidungen
Schulische Ordnungsmaßnahmen können vom temporären Unterrichtsausschluss in einem bestimmten Fach bis zur Überweisung an eine andere Schule oder dem Verweis von der Schule reichen. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Schule bzw. Schulbehörde und unterstützen Sie durch die Abwehr schulischer Ordnungsmaßnahmen und die Anfechtung von schulischen Versetzungsmaßnahmen.
Dr. jur. Michael Carstens
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
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Jan Kuhlmann
Rechtsanwalt
Erster Beigeordneter a.D.
Sonderpäda-
gogischer
Förderbedarf
Wenn Sie mit der Feststellungen eines sonderpädagogischen Förderbedarfes Ihres minderjährigen Kindes und/oder dessen Verweisung auf eine andere Schule nicht einverstanden sind, beraten und vertreten wir Sie, um eine entsprechende Feststellung abzuwehren.
Dr. jur. Michael Carstens
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Jan Kuhlmann
Rechtsanwalt
Erster Beigeordneter a.D.
Studienplatz-vergabe
Im Falle der Ablehnung einer Bewerbung auf einen Studienplatz (beispielsweise in einem NC-Fach) durch eine Universität besteht die Möglichkeit, diese Entscheidung außergerichtlich und nötigenfalls auch vor Gericht anzufechten. Durch eine umfassende Beratung und die engagierte Vertretung Ihrer Interessen helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Zulassung zum Hochschulstudium.
Dr. jur. Michael Carstens
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Erster Beigeordneter a.D.
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