Bei der Entrümpelung einer verkauften Immobilie wurde ein einundreißig (31) Jahre altes Testament gefunden. Der Erbfall lag vierundzwanzig (24) Jahre zurück und war mit den gesetzlichen Erben - zu denen der testamentarische nicht gehörte - voll abgewickelt. Der erbrechtliche Herausgabeanspruch gem. § 2018 BGB verjährt erst in 30 Jahren!
Testament sollte besser amtlich verwahrt werden
Bei so einer Rückabwicklung kommt für alle Beteiligten nicht unbedingt Freude auf - bei einem notariellen Testament mit zwingender amtlicher Verwahrung kann so etwas nicht passieren.