Erbrecht und Grundstücksbewertung

Der Bundesfinanzhof (Az. II R 15/09) hat mit erfreulicher Deutlichkeit festgestellt, dass das Finanzamt an die Wertermittlung eines Nachlassgrundstücks durch den Gutachterausschuss (ein bei den Kreisen und kreisfreien Städten bestehendes, mit Grundstücksfachleuten besetztes, unabhängiges Gremium) gebunden ist.

Die ermittelten Werte des Gutachterausschusses sind verbindlich

Eine Kompetenz des Finanzamts, eigene Bodenrichtwerte abzuleiten, bestehe nicht. Die vom Gutachterausschuss dem Finanzamt übermittelten Werte seien für alle am jeweiligen Steuerrechtsverhältnis Beteiligten verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich.

Damit ist u.E. weitgehend sichergestellt, dass eine externe, mit hohem Sachverstand in Bewertungsfragen ausgestattete Institution die maßgeblichen Werte bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt festlegt.

Hermann Roling

Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker (DVEV zertifiziert)

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