Erbrecht - Supergau!

Bei der Entrümpelung einer verkauften Immobilie wurde ein einundreißig (31) Jahre altes Testament gefunden. Der Erbfall lag vierundzwanzig (24) Jahre zurück und war mit den gesetzlichen Erben - zu denen der testamentarische nicht gehörte - voll abgewickelt. Der erbrechtliche Herausgabeanspruch gem. § 2018 BGB verjährt erst in 30 Jahren!

Testament sollte besser amtlich verwahrt werden

Bei so einer Rückabwicklung kommt für alle Beteiligten nicht unbedingt Freude auf - bei einem notariellen Testament mit zwingender amtlicher Verwahrung kann so etwas nicht passieren.

Hermann Roling

Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker (DVEV zertifiziert)

Kontakt

Kanzlei Roling & Partner
Schloßstr. 20a
49074 Osnabrück

Telefon: 0541 / 6 00 63 - 0
Telefax: 0541 / 6 00 63 - 22
E-Mail: info(at)roling-partner.de

Unsere Öffnungszeiten:

Mo-Do08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

mehr

click
to
open