Honorarforderungen von Architekten – 8% Zinsen auch ohne Mahnung

Laut OLG Naumburg stehen Architekten spätestens ab dem 31. Tag Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn die Honorarrechnung der gesetzlichen Regelung des § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB genügt.

Architekten im Zinsglück: Ab dem 31. Tag werden auch ohne Mahnung Verzugszinsen fällig

Ist dies der Fall, gerät der Auftraggeber von Architektenleistungen, soweit er nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Die Entscheidung des OLG Naumburg (Urteil vom 25.03.2010 - 1 U 108/09) schicken wir Ihnen bei Interesse gerne zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

Ralf Wöstmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dr. jur. Sebastian Roling, LL.M. (Public Law)

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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