Verkehrssicherungspflicht bei angekündigtem Sturm
Anfang des Jahres 2018 hat es bereits zwei außergewöhnliche starke Stürme in Deutschland gegeben, nämlich „Burglind“ und „Friederike“. Bei diesen orkanartigen Stürmen kam es auch zu erheblichen Sachschäden an Kraftfahrzeugen durch umherfliegende Baustellenschilder. Die Eigentümer dieser Fahrzeuge stellen sich zu Recht die Frage, ob nicht die Bauherren für diese Schäden zu haften haben. Nach dem Eindruck des Unterzeichners wird hier allzu häufig vorschnell auf die Kaskoversicherung zurückgegriffen, ohne die Ansprüche aus möglicher Verkehrssicherungspflichtverletzung zu prüfen.
Genau solch eine Fallkonstellation lag bei einem Urteil des Landgerichtes Essen vom 20.12.2016 vor, das eine vorherige Entscheidung des Amtsgerichtes Gelsenkirchen in der Berufungsinstanz bestätigte. Konkret ging es um einen Schaden an einem geparkten Pkw durch ein umgekipptes Verkehrsschild am Rosenmontag 2016, bei dem Windstärken über 10 Bft (über 100 km/h) vorlagen. Aufgrund dessen wurden teilweise Rosenmontagsumzüge abgesagt. Tage vorher war eine Sturmwarnung ausgesprochen worden. Die beklagte Baufirma berief sich auf höhere Gewalt und war der Auffassung, dass der Geschädigte doch seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen könne.
Nach Auffassung des Landgerichtes muss der Verkehrssicherungspflichtige, hier die Baufirma auch bei Windgeschwindigkeiten über Sturmstärke dafür Sorge zu tragen hat, dass Baustellenabsperrungsschilder nicht umkippen können. Die Beklagte war aufgrund der Tatsache, dass ein Sturm mit hohen Windgeschwindigkeiten angekündigt war, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsschilder ordnungsgemäß gesichert sind. Das galt im vorliegenden Fall umso mehr, da der Beklagten bewusst war, dass die Fußplatten an dem Verkehrsschild nur einer Windgeschwindigkeit von bis zu 8 Windstärken statthalten, bei höheren Windgeschwindigkeiten, die klar vorhergesagt waren, derartige Schilder aber umkippen können. Bei Sturm spricht nach Meinung des Landgerichtes Essen der Anscheinsbeweis dafür, dass das Baustellenabsperrungsschild windbedingt umgestürzt ist. Die beklagte Baufirma konnte insoweit keinen anderen Geschehensverlauf darlegen. Das Landgericht Essen macht auch ganz deutlich, dass der Geschädigte aus Gründen der Schadensminderung nicht verpflichtet ist, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, sondern auch ohne weiteres seinen Schaden einklagen könne.
Mitverschulden bei Abstellen eines PKW neben einem mobilen Verkehrsschild
Dem Kläger haben sowohl das Amtsgericht Gelsenkirchen als auch das Landgericht Essen jedoch ein Mitverschulden im Umfang von 25 %, entsprechend der Betriebsgefahr beim PKW, gemäß § 254 BGB angelastet, da der Geschädigte hätte wissen müssen, dass er sein Fahrzeug einer Gefahr aussetzt, wenn er dieses zwei Meter neben einem mobilen Verkehrsschild abstellt. Gerade die Prüfung einer Verkehrssicherungspflichtverletzung ist eine klassische Aufgabe für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, in dessen Hände solch ein Fall gehört. Wenn die Haftung streitig ist, greift eine Rechtsschutzversicherung ein, die die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.
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