Vergaberechtsverstöße im Unterschwellenbereich - Zuschlag kann gestoppt werden

Unterhalb der europäischen Schwellenwerte wurde rechtwidrig übergangenen Bietern bislang bis auf enge Ausnahmefälle der Primärrechtsschutz verweigert. Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 19.10.2011 - 27 W 1/11) hat entschieden, dass Bietern auch in Vergabeverfahren, deren Auftragswerte die Schwelle nicht erreichen, ein Anspruch auf Unterlassung des Vertragsabschlusses zustehen kann, wenn der Auftraggeber vergaberechtliche Regeln verletzt, denen er unterworfen ist.

Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Auftraggeber willkürlich oder in unredlicher Absicht handelt, oder vorsätzlich Rechtsverletzungen begeht. Dies hatte das OLG Brandenburg (Urteil vom 13.09.2011 - 6 W 73/11) erst kürzlich noch vertreten.

Einheitliche Rechtsprechung lässt auf sich warten

Eine einheitliche Rechtsprechung zu Primärrechtsschutz bei Unterschwellenvergaben lässt demnach weiter auf sich warten. Sicher ist nur eines: Fühlt sich ein Bieter von der Vergabestelle in seinen Rechten verletzt, muss er unverzüglich handeln, denn ist der Zuschlag einmal erteilt, kommt der einstweilige Rechtsschutz zu spät und es bleiben bestenfalls Schadensersatzansprüche. 

Bei Fragen zum Vergaberecht wenden Sie sich gerne an 

Dr. jur. Sebastian Roling, LL.M. (Public Law) 
Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht 
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

und 

Till Martin 
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Till Martin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Vergaberecht

Kontakt

Kanzlei Roling & Partner
Schloßstr. 20a
49074 Osnabrück

Telefon: 0541 / 6 00 63 - 0
Telefax: 0541 / 6 00 63 - 22
E-Mail: info(at)roling-partner.de

Unsere Öffnungszeiten:

Mo-Do08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

mehr

click
to
open